Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Performance360.de

 

 

1. Präambel

Die xpose360 GmbH (nachfolgend „xpose360“ genannt), Blücherstraße 4, DE-86165 Augsburg  stellt ihren Kooperationspartnern mit „Performance360“ eine Informationsplattform und eine webbasiertes Statistik- und Trackingtool zur Verfügung, welches die exakte Erfassung und Abrechnung der erbrachten Vermittlungsleistung (Views / Klicks / Leads / Sales) für Werbekunden ermöglicht.

2. Geltungsbereich

2.1

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind ausschließliche Grundlage aller Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge zwischen xpose360 und dem jeweiligen Kooperationspartner.

Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich desweiteren auf alle angebotenen Dienstleistungen von xpose360.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien gültig. Eventuell vorhandene Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners, die den hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, sind unwirksam. xpose360 widerspricht an dieser Stelle etwaigen Gegenbestätigungen des Kooperationspartners unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen.

2.2

Nebenabreden zu, sowie Änderungen oder Ergänzungen der Kooperationsvereinbarungen/Programmbeschreibungen zwischen xpose360 und dem Kooperationspartner bedürfen der Schriftform. Nur derart gestaltete Verträge sind wirksam.

Vereinbarungen per Email sind hierzu ausreichend.

3 . Begriffsklärungen/Definitionen

3.1 - Performance360.de

Performance360.de ist ein von der xpose360 betriebener Mehrwertdienst. Performance360.de bezeichnet alle Dienste, welche die xpose360 Ihren Kooperationspartnern im geschlossenen und offenen Nutzungsbereich unter performance360.de zur Verfügung stellt. xpose360 betreibt einen geschlossenen Nutzungsbereich, der nur registrierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Im geschlossenen Nutzungsbereich sind alle Funktionalitäten rund um die Messung, Darstellung, Abrechnung und Vergütung der erbrachten Vermittlungsleistung verfügbar. Alle angebotenen Mehrwertdienste auf performance360.de zielen direkt oder indirekt auf die Vermittlung bzw. den Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen über Online-Marketing-Maßnahmen.

3.2 – Kooperationspartner

„Kooperationspartner“ sind eigenständig auftretende natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen der Erbringung einer vorab individuell definierten Dienstleistung zielgerichtet mit xpose360  zusammenarbeiten. Die Leistung der Kooperationspartner besteht in der Erbringung  von Media-Leistungen zur Absatzförderung der beworbenen Waren und Dienstleistungen über das Internet. Die Vergütung hierfür erfolgt erfolgsabhängig.

3.3 – Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag wird zwischen xpose360 und dem Kooperationspartner geschlossen und dient als rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien. Der Kooperationsvertrag setzt die Anerkenntnis der AGBs durch den Kooperationspartner voraus. Der gültige Kooperationsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Nutzung des geschlossenen Bereichs auf performance360.de und Voraussetzung für die Bewerbung des Kooperationspartners bei einzelnen Werbekunden/Produkten zur Aufnahme der Vermarktung. (siehe auch Gdp. 5.2 bis 5.4)

3.3 – Werbekunde

„Werbekunde“ bezeichnet das Unternehmen bzw. den Unternehmer oder den Anbieter, welches/er  xpose360 mit der Online-Vermarktung seiner/ihrer Produkte oder Dienstleistungen und/oder der Umsetzung einer Werbekampagne beauftragt.

3.4 Programmbeschreibung

Die Programmbeschreibung fixiert die individuellen vertraglichen Regelungen (siehe Gdp. 6.1) zwischen xpose360 und dem Kooperationspartner. Die Programmbeschreibung wird dem Kooperationspartner im geschlossenen Bereich von performance360.de angezeigt. Im Rahmen der Anmeldung zu einem Programm des Werbekunden, muss der Kooperationspartner der Programmbeschreibung zustimmen. Ergänzend zur Programmbeschreibung je Werbekunde können weitere Vermarktungsbedingungen je Werbekunde definiert werden.

3.5 – Digitale Medien des Kooperationspartners

Der Kooperationspartner meldet sich bei performance360.de mit einem oder mehreren digitalen Medien an. Digitales Medium bezeichnet dabei die Werbefläche (Webseite, E-Mail Verteiler etc.), das verwendete Online Instrumentarium (z.B. Display Advertising, Vermarktungswege über Dritte (Paid Listings, Social Media etc.) über die der Kooperationspartner die über performance360.de angebotenen Produkte oder Dienstleistungen vermarktet. Jedes durch xpose360 geprüfte und akzeptierte digitale Medium kann dazu verwendet werden, die Produkte und Dienstleistungen der Werbekunden zu bewerben.

3.6- Account

„Account“ ist der von xpose360 freigegebene, rechtmäßige Zugang des Kooperationspartners zu performance360.de.

Um die Freigabe und damit einen rechtmäßigen Zugang zu erhalten, ist die wahrheitsgemäße Angabe der geforderten Anmeldedaten, sowie die Prüfung und Annahme der Bewerbung durch xpose360 erforderlich. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, jede Änderung seiner Daten unverzüglich in seinem performance360.de-Account vorzunehmen.

3.7 – User

User sind Besucher der digitalen Medien des Kooperationspartners, die mittels der auf performance360.de bereitgestellten Trackinglinks auf die Seiten der Werbekunden geleitet werden.

3.8 – Trackinglink

Als „Trackinglink“ wird ein Hyperlink bezeichnet, der einen User von der Website des Kooperationspartners auf die Internetpräsenz des Werbekunden leitet und dazu geeignet ist, diese Weiterleitung in hierfür erstellten Datenbank-Systemen aufzuzeichnen.

Die Trackinglinks werden dem Kooperationspartner in Form von Textlinks, Bannern, Formularen oder Produktkatalogen über performance360.de bereitgestellt und dürfen nur in unveränderter Form eingesetzt werden, um die ordnungsgemäße Transaktionsmessung sicherzustellen.

3.9 – Cookie-/Zählpixel-Tracking  

Als „Tracking“ wird die Messung und Zuordnung von User-Aktionen und Transaktionen zu einzelnen Kooperationspartnern bezeichnet. performance360.de nutzt hierzu grundsätzlich ein Cookie-basiertes Zählpixeltracking.

Als „Cookie“ wird eine Textdatei auf einem Computer bezeichnet, die dazu dient, Informationen durch einen Webserver zu hinterlegen und bei einem späteren Seitenaufruf vom gleichen Webserver wieder auszulesen.

Als „Zählpixel“ wird der auf der Bestätigungsseite, des für den jeweiligen Lead/Sale definierten Onlineprozesses implementierte Trackingcode zur Übergabe von Lead- oder Sale-Daten an performance360.de bezeichnet. Die Implementierung des Zählpixels erfolgt durch den Werbekunden.

Beim Aufruf der Website eines Werbekunden über die Seiten eines Kooperationspartners wird auf dem Rechner des Users ein Cookie gesetzt, welches die spätere Zuordnung eventueller Transaktionen des Users zum jeweiligen Kooperationspartner im Rahmen der festgesetzten Cookielaufzeit ermöglicht.

Bei Aufruf der Bestätigungsseite wird zunächst geprüft, ob ein dem Zählpixel entsprechendes, gültiges Cookie auf dem Rechner des Users vorhanden ist. Ist dies der Fall, werden alle für die Wertung und Provisionierung des Kooperationspartners relevanten Daten mittels des Zählpixels an performance360.de übergeben und in der Statistik verzeichnet.

Die Gültigkeit des Cookies beträgt in der Regel 30 -60 Tage. Abweichende Cookie-Laufzeiten werden in der Programmbeschreibung bekannt gegeben.

Beim Tracking über performance360.de werden ausschließlich anonymisierte Cookies gesetzt, die keinerlei personenbezogenen Daten über den User enthalten.

Hiervon abweichend behält sich xpose360 vor, andere geeignete Verfahren zur Transaktionsmessung einzusetzen. Sofern ein vom Cookie-/Zählpixel-Tracking abweichendes Trackingverfahren eingesetzt wird, erfolgt ein Hinweis in der jeweiligen Programmbeschreibung des Werbekunden auf performance360.de.

3.10 – Post-View-Tracking

Post-View-Tracking ist eine Form des Cookie-/Zählpixel-Tracking.

Beim Post-View-Tracking wird bereits bei Auslieferung des Werbemittels eine Cookie auf dem Computer des Users gesetzt. Wenn der User innerhalb eines festgelegten Zeitspanne den vergütungsrelevanten Prozess beim Werbekunden durchläuft, wird die gezählte Transaktion Lead/Sale dem Kooperationspartner zugeordnet, bei dem der User das letzte Mal einen Werbemittelkontakt hatte. Die Wertigkeit von Click-Cookies im Verhältnis zu View-Cookies wird auf Basis der Vorgaben des Werbekunden definiert. Standard ist aber das der Click.Cookie eine höhere Wertigkeit gegenüber dem View-Cookie hat.  Sofern Post-View-Tracking zum Einsatz kommt, finden sich ergänzende Regelungen zur Sichtbarkeit des Werbemittels auf Werbeflächen des Kooperationspartners, Cookie-Laufzeit und Provisionshöhe in der jeweiligen Programmbeschreibung.

3.11 – Klick

Als „Klick“ wird die Weiterleitung eines Users von einer Website des Kooperationspartners auf die Website des Werbekunden bezeichnet. Die Messung und Aufzeichnung der Klickzahlen über performance360.de erfolgt durch den Einsatz von Trackinglinks.

3.12 Unique Klick

Unique Klicks sind Klicks von realen Usern (maschinell generierte Klicks jeglicher Art werden ausgefiltert), die innerhalb einer vorgegebenen Zeit gezählt werden. Innerhalb der vorgegebenen Zeit, wird dabei nur ein Klick je Trackinglink durch den User akzeptiert. Die Erkennung der User erfolgt cookiebasiert. Die Anzahl der Unique Klicks kann nach detaillierter Prüfung im Zweifelsfall variieren. xpose360 behält sich vor, jeden generierten Klick einer weiteren nicht maschinellen Prüfung zu unterziehen.

3.13 –Lead

Als „Lead“ wird die vollständige Durchführung einer vorab fest definierten Aktion gemäß jeweiliger Programmbeschreibung des Werbekunden durch einen User auf der Website des Werbekunden bezeichnet.

Als Lead gilt bspw. das vollständige Ausfüllen eines Online-Adressformulars.

3.14 –Sale

Als „Sale“ wird die vollständige Erfüllung eines schuldrechtlichen Vertrags durch einen User auf der Website des Werbekunden bezeichnet. Als Sale gilt bspw. der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in einem Onlineshop, oder die erfolgreiche Vermittlung eines zur Auszahlung gekommenen Kredits.

3.15 - Life-Time-Provision

Bei einer Life-Time-Provision erhält der Kooperationspartner für jeden durch den vermittelten Kunden generierten Umsatz eine bestimmte Provision. Die Zahlung der Provision ist grundsätzlich auf die Laufzeit des Programms des Werbekunden beschränkt. Hiervon abweichend, kann im jeweiligen Programmbeschreibung eine individuelle Definition der Life-Time-Provision (z.B. zeitlich befristet) erfolgen.

3.16 - Produkt-Daten

xpose360 stellt dem Kooperationspartner Produkt-Daten  im geschlossenen Bereich von performance360.de zur Verfügung. Produkt-Daten dienen dem Kooperationspartner als Basis für die Erstellung eigener interaktiver Vergleiche und Werbemittel. Trotz sorgfältiger Konzeptionierung und Pflege der Produkt-Daten schließt xpose360 die Haftung für Fehler aus, die sich aus der Programmierung oder/und durch veraltete oder unrichtige Daten ergeben. xpose360 behält sich vor, die Produkt-Daten jederzeit zu modifizieren, anzupassen bzw. aus der Vermarktung zu nehmen. Werden die Produkt-Daten ganz oder teilweise aus der Vermarktung genommen, informiert xpose360 die Kooperationspartner mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Tagen.

3.17 - Double-Opt-In

Dieser Begriff ist im Zusammenhang mit der Erbringung der Werbeleistung über E-Mail Marketing wichtig. Beim „Double-Opt-In“ Verfahren erfolgt die Eintragung eines User in einer Verteilerliste erst dann, wenn ihm nach erfolgter Eintragung für einen Dienst des Kooperationspartners ein Bestätigungslink zugesandt wurde und der User diesen Link selbst angeklickt. Der Kooperationspartner muss gegenüber xpose360 schriftlich bestätigen, dass Ihm von allen zum Einsatz kommenden Empfängern ein explizites Werbeeinverständnis für den Erhalt von Werbebotschaften nach dem Double Opt-in Verfahren vorliegt. Der Nachweis muss auf Verlangen binnen 48 Stunden (Werktags) vorgelegt werden können. Zu einem rechtskonformen Opt-In gehören die eingetragenen Personenangaben, die Quelle sowie die jeweilige IP-Adresse mit Timestamp für den Single Opt-In und den Double Opt-In. Sollten die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein und dem Auftraggeber dadurch mittelbar oder unmittelbar Kosten in Form von Ansprüchen Dritter sowie damit in Zusammenhang stehende Rechtskosten sowie sonstiger Schaden entstehen, so haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang.

4. Leistungen des Kooperationspartners

4.1. Bei der Registrierung

4.1.2. Der Kooperationspartners garantiert, die bei der Registrierung angeforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten sich die beim Registrierungsvorgang angegebenen Daten nach der Registrierung ändern, sind die Daten in dem Profil im performance360.de-Interface zu ändern.

4.1.2. Der Kooperationspartners ist verpflichtet, xpose360 ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen bzw. der entsprechenden ausländischen Behörde erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der Kontaktinformationen mitzuteilen.

4.1.3. Der Kooperationspartners verpflichtet sich, die bei der Registrierung gewählten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Keinem Dritten darf die Nutzung des performance360.de Interfaces über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, ist xpose360 unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter affiliate@xpose360.de zu informieren.

4.1.4. Bei der Anzeige der Werbung auf der Werbefläche

Der Kooperationspartner muss die erforderlichen Rechte an und/oder für die Vermarktung der Werbefläche besitzen.

Mit der Bewerbung bei einem Partnerprogramm und der Einbindung der entsprechenden Werbung auf der Werbefläche garantiert der Kooperationspartner, dass diese, und die Werbetätigkeiten insgesamt

(a) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder

(b) nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

Bei der Versendung von E-Mails, die Werbung von Werbekunden enthält, ist das Verbot der Zusendung unerwünschter Werbung („Spam“) zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist untersagt. Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger einzuholen und auf Anforderung von xpose360 schriftlich nachzuweisen.

5 - Abrechnungsmodelle / Vergütungsanspruch

5.1 – Pay-Per-View

Der Vergütungsanspruch bei Pay-per-View entsteht, wenn der Kooperationspartner einen oder mehrere vom Werbekunden bereitgestellte Werbemittel auf seiner Werbefläche anzeigt und verlinkt. Für die Gültigkeit des Views ist es Voraussetzung, dass ein Besucher die Werbefläche des Kooperationspartners aufruft und das Werbemittel an einer sichtbaren Stelle eingebaut ist. Desweiteren muss die Werbefläche, über die der View registriert wird, bei performance360.de registriert sein. Darüber hinaus behält sich xpose360 vor, bei wiederholtem Einblenden des Werbemittels beim gleichen User die doppelten Views zu filtern. (Unique Views).

5.2 -Pay-Per-Click

Ist eine Vergütung auf Klickbasis (Pay-Per-Click) vereinbart, so entsteht der Vergütungsanspruch mit dem Aufruf der Website des Werbekunden infolge eines gültigen Klicks auf einen Trackinglink des jeweiligen Werbekunden. Die Klickvergütung erfolgt fix je gültigen Klick.

Voraussetzung hierfür ist die Weiterleitung des Users mittels der auf performance360.de bereitgestellten Trackinglinks, welche ausschließlich auf den bei performance360.de registrierten Websites des Kooperationspartners eingebaut sein dürfen.

Der Klick muss dabei durch freiwilliges und bewusstes Handeln des Users Zustandekommen.

xpose360 behält sich vor, mehrere kurz aufeinanderfolgende Klicks, die nachweislich von der gleichen IP-Adresse erfolgen, und damit dazu bestimmt sind, die Klickzahlen zu manipulieren, zu filtern, für ungültig zu erklären und diese nicht zu vergüten (Unique Klicks)

Incentivierte Klicks, also Klicks, die dem User einen bestimmten - insbesondere monetären - Vorteil versprechen, sind nur dann gültig, wenn dieses Vorgehen vorab explizit von xpose360 genehmigt wurde.

Von Seiten des Kooperationspartners besteht Informationspflicht gegenüber xpose360 bei incentiviertem Werbevorgehen. Ohne explizite schriftliche Bestätigung (per Mail ist ausreichend) eines derartigen Werbevorgehens durch xpose360 werden derartig erzielte Klicks für ungültig erklärt und nicht vergütet.

Erfasste Klicks werden dem Kooperationspartner täglich gutgeschrieben. Die Gutschrift stellt jedoch keine Aussage hinsichtlich der Gültigkeit der Klicks und der Anerkennung eines entsprechenden Vergütungsanspruchs dar.

5.3 -Pay-Per-Lead

Ist eine Vergütung auf Leadbasis (Pay-Per-Lead) vereinbart, so entsteht der Vergütungsanspruch bei Erfüllung einer vom Werbekunden festgelegten und in der Programmbeschreibung detailliert definierten Aktion eines Users (z.B. Online-Kontoantrag, Newsletter-Anmeldung, PDF-Download. Desweiteren können in der Programmbeschreibung des Werbekunden weitere Bedingungen (z.B. Validierung, Wiederspruch des Users) festgelegt sein.

Voraussetzung für die ordnungsgemäße Messung der Leads und Entstehung des Vergütungsanspruchs ist die Weiterleitung des Users über die auf performance360.de bereitgestellten Trackinglinks, welche ausschließlich auf den bei performance360.de registrierten Websites des Kooperationspartners eingebaut sein dürfen.

Der Lead muss dabei durch freiwilliges und bewusstes Handeln des Users Zustandekommen.

Jeder provisionsfähige Lead wird mittels Cookie-/Zählpixel-Tracking in der performance360.de-Statistik erfasst und nach Ablauf gemäß Programmbeschreibung bestehender Widerrufs- oder sonstiger Storno- / Prüffristen gutgeschrieben.

xpose360 behält sich vor, die Leads vor der Provisionsauszahlung auf vorab definierte Prüfkriterien gemäß Programmbeschreibung zu prüfen und bei Nichterfüllung zu stornieren.

Eine Stornierung von Leads kann auch nach deren Gutschrift erfolgen, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass im Zeitpunkt der Gutschrift die zu erfüllenden Kriterien nicht vorgelegen haben.

5.4 -Pay-Per-Sale

Ist eine Vergütung auf Sale-Basis (Pay-Per-Sale) vereinbart, so folgt der Vergütungsanspruch der Entstehung des Vertragserfüllungsanspruchs des Werbekunden gegenüber einem aus dem Abschluss mit dem durch einen Kooperationspartner vermittelten User.

Voraussetzung für die ordnungsgemäße Messung und Vergütung der Sales ist die Weiterleitung der User über die auf performance360.de bereitgestellten Trackinglinks, welche ausschließlich auf den bei performance360.de registrierten Websites des Kooperationspartners eingebaut sein dürfen.

Der Sale muss dabei durch freiwilliges und bewusstes Handeln des Users Zustandekommen.

Jeder provisionsfähige Sale kann mittels Cookie-/Zählpixel-Tracking in der performance360.de -Statistik erfasst und nach Ablauf gemäß Programmbeschreibung bestehender Widerrufs- oder sonstiger Storno-/ Prüffristen gutgeschrieben. xpose360 behält sich vor, die vergütungsrelevanten Sales, erst zum Zeitpunkt der Rückmeldung der erfolgreichen Vertragserfüllung durch den Werbekunden in das Trackingsystem einzuspielen.

xpose360 behält sich ferner vor, die Sales vor Provisionsauszahlung auf gemäß der jeweiligen Programmbeschreibung vorab definierter Prüfkriterien zu prüfen und bei Nichterfüllung zu stornieren. Evtl. Prüfkriterien sind Bestandteil jeder einzelnen Programmbeschreibung.

Eine Stornierung von Sales kann auch nach deren Gutschrift erfolgen, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass im Zeitpunkt der Gutschrift die zu erfüllenden Kriterien nicht vorgelegen haben.

5.5 –Hybridmodelle

Eine Kombination der vorgenannten Vergütungsmodelle (sog. Hybridmodell) ist durch individuelle Absprachen möglich.

Der Vergütungsanspruch entsteht in diesem Fall für jede der einzelnen kombinierten Vergütungsarten gemäß den jeweiligen Regelungen in 5.1 – 5.4 .

 

6. Nutzung von „WHITE LABEL“

6.1 - AGB Anerkenntnis

Durch die Anmeldung bei performance360.de akzeptiert der Kooperationspartner die hier zu Grunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.2 - zu Stande kommen des Kooperationsvertrages

Durch das Ausfüllen des Registrierungsformulars auf http://www.performance360.de kommt noch kein Vertrag zwischen xpose360 und dem Kooperationspartner zustande.

Die Registrierung stellt lediglich einen Antrag auf Abschluss eines Kooperationsvertrages mit xpose360  dar, der von xpose360  ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln angenommen werden muss.

Die Annahme der Bewerbung erfolgt regelmäßig durch die Freischaltung des Accounts – der Kooperationspartner erhält hierzu eine Bestätigungsmail.

6.3 - Rechte und Pflichten aus dem Kooperationsvertrag

Mit der Annahme der Bewerbung ist der Kooperationspartner berechtigt seine Leistungen zur Unterstützung des Werbekunden einzubringen.

Eine Verpflichtung erwächst für den Kooperationspartner hierdurch nicht.

Wird der Kooperationspartner für den Werbekunden tätig, so müssen die Leistungen entsprechend der vorliegenden AGB erbracht werden.

6.4 - Richtigkeit der Daten

Der Kooperationspartner verantwortet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben gegenüber allen beteiligten Vertragspartnern (xpose360  und Werbekunden).

7. Vertragsschluss je Werbekunde

7.1 - Vertragsschluss je Werbekunde/Produkt

xpose360  schließt mit dem Kooperationspartner gesonderte Verträge je Werbekunde / Produkt ab. Die Vergütung erfolgt auf Erfolgsbasis auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Konditionen werden mit jedem Kooperationspartner gesondert verhandelt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vergütungsart / Vergütungshöhe besteht nicht und kann auch nicht von anderen Kooperationspartnern hergeleitet werden. Mit der Bewerbung und Zulassung je Werbekunde akzeptiert der Kooperationspartner die Vorgaben der jeweiligen Programmbeschreibung und etwaige zusätzliche Vermarktungsbeschränkungen.

Sollten die zusätzlichen Vermarktungsbedingungen einzelnen Punkten dieser AGB entgegenstehen, muss ein genauer Hinweis in den Vermarktungsbeschränkungen mit Bezug auf die entsprechende Stelle in diesen AGB erfolgen.

7.2 - Annahme der Bewerbung je Werbekunde/Produkt

xpose360 erklärt gegenüber dem Kooperationspartner die Annahme der Bewerbung in angemessener Frist.

8. Abrechnung und Auszahlung

8.1 - Entstehung des Vergütungsanspruchs

Der Vergütungsanspruch entsteht grundsätzlich mit Vollendung der jeweils tatsächlich und nachprüfbar vom Kooperationspartner erbrachten Leistungen. Die für den Vergütungsanspruch zu erbringenden Leistungen ist der jeweiligen Programmbeschreibung des Werbekunden zu entnehmen. Ein Vergütungsanspruch erfolgt erst dann, wenn der Werbekunde die Leistung auch an xpose360 vergütet hat.

8.2 - Auszahlungsturnus

Die Auszahlung der Provisionen erfolgt einmal monatlich durch xpose360. xpose360 behält sich vor, Leistungen auch mehrmals monatlich abzurechnen. Ein Anspruch auf mehrmalige Auszahlungen besteht nicht. Die voraussichtliche Höhe der offenen und auszahlungsfähigen Provisionen kann der Kooperationspartner jederzeit in seinem Account einsehen. Ein Anerkenntnis der Höhe des Vergütungsanspruchs ist darin nicht enthalten, sondern bleibt einer gesonderten Abrechnung vorbehalten.

Die dem Kooperationspartner zugehende Abrechnung entspricht den Erfordernissen der Steuergesetzgebung. Eine Verzinsung des Provisionsguthabens erfolgt nicht.

8.3 - Mindest-Auszahlungsgrenze

Voraussetzung für die Provisionsauszahlung ist ein Mindestprovisionsanspruch im Berichtsmonat von 25,00 EUR. Bei Unterschreiten dieses Betrags erfolgt die Auszahlung im Folgemonat des Monats in dem der Mindestauszahlungsbetrag erreicht wurde. Bei Nichtauszahlung wird das Provisionsguthaben in den Folgemonat übertragen.

8.4 - Auszahlung ohne Prüfung

xpose360 behält sich vor, die Auszahlung der Provisionen auch ohne abschließende Prüfung der generierten Views, Klicks, Leads, Sales vorzunehmen. Sollten letztere durch Manipulation oder Täuschung entstanden sein, bzw. nicht den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eventuell vereinbarter Nebenabreden entsprechen, ist xpose360 berechtigt die bereits ausgezahlten Provisionen bis zu einen Zeitraum von 12 Wochen nach der erfolgten Auszahlung zurückzufordern.

8.5 - Abrechnung im Gutschrifts-Verfahren

Der Kooperationspartner erklärt sein Einverständnis mit der Abrechnung im Gutschriftsverfahren, d.h. an  Stelle einer Rechnungslegung durch den Partner wird von der xpose360 eine Gutschrift erstellt. xpose360 erstellt hierzu eine Gutschrift und stellt diese dem Kooperationspartner in seinem Account zur Verfügung. Die Gutschrift gilt ab Zustellung nach drei Tagen als anerkannt.

9. Pflichten des Kooperationspartners

9.1 - Anerkenntnis AGB

Mit seiner Registrierung und Inanspruchnahme der Dienstleistungen von xpose360 erkennt der Kooperationspartner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich als verbindlich an. Ferner erklärt sich der Kooperationspartner mit der Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die jeweilige Programmbeschreibung des Werbekunden einverstanden.

9.2 - Rechte an der Werbefläche

Der Kooperationspartner bestätigt, dass er sämtliche Rechte an der angemeldeten Werbefläche besitzt. Sofern er die Werbefläche im Namen Dritter anmeldet, hat der Kooperationspartner unaufgefordert den Nachweis der Berechtigung zu erbringen.

9.3 - Leistungserschleichung durch Manipulation oder Täuschung

Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen der Werbekunden so zu gestalten, dass eine Leistungserschleichung durch Manipulation oder Täuschung auszuschließen ist. Alle Interaktionen mit Dritten, wie bspw. Suchmaschineneinträge, Listung in Verzeichnissen oder Linklisten, müssen grundsätzlich zu gültigen Transaktionen (Klicks, Leads und Sales) führen.

9.4 - Nutzung der Trackinglinks

Der Kooperationspartner verpflichtet sich, ausschließlich die von xpose360 über performance360.de bereitgestellten, mit den zur Online-Erfolgsmessung erforderlichen Trackinglinks versehene Werbemittel (Text, Banner, HTML, Flash, Formulare etc.) zu verwenden.

Die bereitgestellten Quellcodes dürfen nicht verändert und ausschließlich auf den angegebenen Werbeflächen des Kooperationspartners verwendet werden. Jede Weitergabe der Werbemittel an Dritte ist zustimmungsbedürftig. Für die Zustimmung seitens xpose360 ist die Schriftform erforderlich. Eine Zustimmung via E-Mail ist hierbei ausreichend.

9.5 - E-Mail-Marketing

Betreibt der Kooperationspartner E-Mail-Marketing verpflichtet er sich zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Besonders zu berücksichtigen sind dabei § 7 Abs. 1-3 UWG, sowie die entsprechende Rechtsprechung. Insbesondere hat der Kooperationspartner darüber Nachweis zu führen, dass jeder User der Zustellung von Werbemails per Double-Opt-In ausdrücklich zugestimmt hat. Darüber hinaus müssen die E-Mails ein Impressum nach § 5 TMG aufweisen. Jeder E-Mail Content ist vor Versand xpose360 zur Abnahme vorzulegen. Die Abnahme der E-Mail seitens xpose360 erfolgt schriftlich per Mail.

9.6 - Kennzeichnung nach § 5 TMG

Der Kooperationspartner hat sein Angebot nach § 5 TMG zu kennzeichnen.

9.7 – Qualität der Vermarktungskanäle

Der Kooperationspartner verpflichtet sich, zur Bewerbung der xpose360 Werbekunden ausschließlich Websites zu verwenden, die nicht dazu geeignet sind, deren Ruf oder die Wertschätzung der Ware, Dienstleistung, Marke oder des Geschäftsbetriebes zu schädigen. Die Nutzung der Marke oder sonstiger Rechte des Werbekunden ist gesondert in den jeweiligen Programmbeschreibungen definiert.

Ferner erklärt sich der Kooperationspartner bereit, alle gesetzlichen Vorschriften des Verbraucherschutzes einzuhalten und zu berücksichtigen.

Werbeflächen mit pornografischen, rechtsradikalen, diskriminierenden, illegalen oder gegen geltendes deutsches Recht verstoßenden Inhalten sind von der Nutzung von performance360.de ausgeschlossen.

9.8 - Traffic-Qualität

Die automatisierte Generierung von Views, Klicks, Leads und Sales über technische Systeme ist unzulässig

9.9 - Daten-Nutzung

Die durch xpose360 bereitgestellten Daten im Zusammenhang mit der Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen des Werbekunden, dürfen durch den Kooperationspartner nur für interne Zecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

9.10 - Verlinkung auf Drittanbieter

Vorstehende Regelungen gelten auch für die Verlinkung auf Drittanbieter.

9.11 - Freistellung von Forderungen

Die vorstehend in Ziffer 9 fixierten Verpflichtungen gelten auch im Verhältnis der Kooperationspartner zum jeweiligen Werbekunden.

Im Falle der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzforderungen des Werbekunden gegenüber xpose360, die auf der Nichteinhaltung der in Ziffer 9.1 – 9.10 geregelten Vorgaben beruhen, stellt der Kooperationspartner die xpose360 von sämtlichen diesbezüglichen Forderungen frei .

9.12 - Anspruch auf Unterlassung

Sollten Verstöße gegen die Vorschriften aus den Ziffern 9.1 bis 9.8 festgestellt werden, kann xpose360 auch nachträglich die sofortige Änderung bzw. Unterlassung verlangen.

9.13 Kommunikation der Produkt-/Dienstleistungsmerkmale

Bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen ist Wert auf eine homogene Darstellung der Produkt-/Dienstleistungsmerkmale zu legen. Die Herausstellung einzelner Merkmale ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn dies dazu führt, dass die generierten Neukunden ein größeres Risiko für den Werbekunden darstellen, als dies bei einer homogenen Darstellung der Produkt-/Dienstleistungsmerkmale der Fall wäre. Inhomogenes Vermarktungsvorgehen führt zum Verlust des Vergütungsanspruchs.

Im Zweifelsfall kann sich der Kooperationspartner das Vermarktungsvorgehen vor Start der Vermarktung von xpose360 schriftlich bestätigen lassen. Die Bestätigung per Mail ist ausreichend.

10 Laufzeit des Kooperationsvertrages

Der Kooperationsvertrag läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.

11 Vertragsbeendigung

11.1 - Kündigung des Kooperationsvertrages

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kann jederzeit von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung ganz oder beschränkt für einzelne Werbekunden beendet werden.

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per Email ist ausreichend und wird zum Zeitpunkt ihres Eingangs beim Empfänger wirksam.

11.2 - Vergütungsanspruch

Die Vergütung eventuell bestehender Guthaben erfolgt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß Ziffer 8, sofern das unter Ziffer 8.3 definierte Mindestguthaben im Zeitpunkt der Beendigung erfüllt ist.

11.3 - Entfernen von Trackinglinks und Werbemitteln

Der Kooperationspartner verpflichtet sich, nach Beendigung oder Aussetzung (z.B. Pausierung der Vermarktung durch den Werbekunden) des Vertragsverhältnisses, sämtliche Trackinglinks und Werbemittel zu dem/den betroffenen Werbekunden von seinen Seiten vollständig zu entfernen.

Ab dem Zeitpunkt der Kündigung erfolgt keine weitere Vergütung seiten xpose360. Dies gilt auch, wenn der Kooperationspartner die betroffenen Trackinglinks und Werbemittel noch nicht von seinen Websites entfernt hat.

12 Haftung

12.1

xpose360 haftet ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für Ereignisse, die in ihrem Einfluss- und Wirkungsbereich liegt, sowie für die Verletzung einer Vertragspflicht. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verzugs. Für höhere Gewalt oder Einflüsse, die nicht durch xpose360  beeinflusst werden können, wird keine Haftung übernommen.

Sofern die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Vertretet oder Erfüllungsgehilfen von xpose360.

12.2

xpose360 verpflichtet sich, die Ausfallsicherheit von performance360.de sowie der Websites und Onlineprozesse der Werbekunden durch laufende Überwachung der Server in höchstmöglichem Maße sicher zu stellen. Für Ausfallzeiten von performance360.de, sowie der Websites und Onlineprozesse der Werbekunden und damit eventuell verbundenen Provisionsausfällen wird keine Haftung übernommen.

In diesem Zusammenhang sind Ausfälle ausgenommen, die auf Grund routinemäßiger Wartungsarbeiten oder durch das Verschulden Dritter zu Stande kommen. xpose360 wird sich im Falle eines Systemausfalls im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten sofort bemühen, die Erreichbarkeit des Trackingsystems wieder herzustellen.

12.3

xpose360 übernimmt keine Haftung, für die durch den Werbekunden angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, die Güte der Produkte und Dienstleistungen sowie die Einhaltung Schutzrechte Dritter liegen nicht im Einflussbereich von xpose360.

13 Datenschutz

13.1

Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses in elektronischer Form. Die Speicherung umfasst dabei Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail, Bankverbindung und Webadressen des Kooperationspartners.

Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung.

13.2

Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und behandelt.

14 Vertraulichkeit 

14.1

Die Parteien sind verpflichtet, alle während des Bestehens der Geschäftsverbindung vom jeweils anderen Vertragspartner erhaltene Informationen in Bezug auf deren Unternehmen und Betriebe, einschließlich der getroffenen Maßnahmen zur Durchführung dieses Vertrages gegenüber Dritten geheim zu halten, sofern und soweit solche Informationen nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind.

14.2

Beide Parteien leisten Gewähr dafür, dass ihre Mitarbeiter zur Beachtung und Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen verpflichtet werden. Dies gilt entsprechend auch für betriebsfremde Personen, die mit der Durchführung der Zusammenarbeit betraut werden. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben hiervon unberührt.

14.3

Der Kooperationspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die ihm Zusammenhang mit seiner Leistungserbringung erbrachten Informationen (Views/Klicks/Leads/Sales) sowohl durch den Werbekunden als auch durch xpose360, für zusätzliche Mehrwertdienste (z.B. Branchenvergleiche, Benchmarking) verwendet werden dürfen. xpose360 verpflichtet sich, diese Daten nur anonymisiert zu verwenden bzw. an Dritte weiterzugeben.

14.4

Im Rahmen der Qualitätsüberwachung und der lückenlosen Nachvollziehbarkeit der Werbeleistung erklärt sich der Kooperatiaqonspartner mit der Weitergabe seiner Daten an den Werbekunden einverstanden.

14.5

Die vorgenannten Regelungen gelten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

15 Änderungsvorbehalt

15.1

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kooperationspartner rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt per Email an die vom Kooperationspartner angegebene Email-Adresse. Widerspricht der Kooperationspartner den veränderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, so werden diese mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam.

15.2

Die Provisionen bei allen Partnerprogrammen stehen unter dem Vorbehalt der Änderung. xpose360 kann nach Rücksprache mit dem Kooperationspartner die Vergütung ändern.

Sofern kein Termin für das Inkrafttreten neuer Provisionsmodelle zwischen xpose360 und dem Kooperationspartner vereinbart wurde, tritt das neue Provisionsmodell zum Folgetag, 0.00 Uhr nach Bekanntgabe in Kraft.

15.3

xpose360 behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung performance360.de den eigenen Erfordernissen anzupassen und weiterzuentwickeln.

Notwendige Anpassungsarbeiten können auch an Dritt-Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen ausgelagert werden.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne der Deutschen Rechtsprechung ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

17 Gerichtsstand

Gerichtsstand bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen xpose360  und dem Kooperationspartner sowie über dessen Wirksamkeit ist, soweit zulässig, Sitz München.